Personal und Logistik
Bundesweiter Einsatz von Gerüstbauern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Bereichen von Kernkraftwerken, Industriebetrieben sowie die dazugehörige Logistik für Personal und Kleinmaterialien.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-AÜG)
Erlaubnis zur Entsendung von Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Die erlaubte, erwerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht dem Entleiher über einen bestimmten Zeitraum (max. 12 Monate je Arbeitnehmer) Personal für seinen Aufgabenbereich zu entleihen. Hierbei tritt der Entleiher nicht in die Arbeitgeberpflichten (nach Sozialgesetzbuch) ein.
Vorteile der AÜG für den Entleiher:
-keinen eigenen Personalstamm,
-keine Lohn- und Lohnnebenkosten,
-keinen Krankenstand,
-keinen Urlaubsausfall,
-Weisungsbefugnis gegenüber dem Leiharbeitnehmer,
-usw...